Baugenehmigung bei Fertiggaragen
Mit Sicherheit die Fertiggarage errichten. Alles, was Sie zu Thema Baugenehmigung für Fertiggaragen wissen müssen haben wir hier für Sie Zusammengestellt.
Was ist zu beachten und wer ist zuständig?
im Baurecht ist Landesrecht. In den meisten Bundesländern benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Fertiggarage. Teilweise sind dort, wo Bebauungspläne bestehen nur Bauanzeigen notwendig. In einigen Bundesländer darf man im gewissen Rahmen sogar gänzlich ohne Genehmigung bauen. Im Zweifelsfall fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach. Sollten Sie nicht wissen, welches Bauamt für Sie zuständig ist, so fragen Sie ihre Gemeinde.
Was benötigen Sie für den Bauantrag?
Für den Bauantrag benötigen Sie einen Auszug aus der Flurkarte, der nicht älter als 2 Jahre sein soll, einen Lageplan mit allen vorhandenen Grundstücksgrenzen und vorhandenen Gebäuden. Die Gebäude müssen eingemessen sein.
So läuft der Bauantrag für Ihre Fertiggarage
Der MULTI-Garagen Baugenehmigungsservice erstellt Ihnen die Bauantragsunterlagen für alle hier angebotenen Fertiggaragen. Diese senden wir Ihnen zu.
Wenn Sie sich selbst um die Genehmigung kümmern wollen, so können Sie von MULTI-Garagen die notwendigen Unterlagen erhalten.
TIPP: Von Nutzen ist in jedem Fall eine Anfrage an Ihr Bauamt bevor das Carport beantragt wird. Hier erfährt man, ob Baugenehmigung oder Bauanzeige notwendig sind oder ob es bei einem Bauvorhaben eventuell Zusatzanforderungen vom Bauamt ergeben. Werden diese vor Beantragung geklärt spart man sich viel Zeit und Ärger. In jedem Fall sollte man dann prüfen, ob die notwendigen Unterlagen (z.B. aktueller Auszug aus der Flurkarte, Eigentumsnachweis oder Ähnliches) vorliegen. Besorgt man diese rechtzeitig, kann man einige Tage sparen.





